Kostenlose Vorlage für Gemeinden und Behörden

Gemeinderatsprotokoll-Vorlage: kostenlos als Word und PDF

Gemeinderat, Schulpflege, Bau- oder Sozialkommission: Diese Vorlage folgt dem Aufbau eines Beschlussprotokolls, wie ihn die kantonalen Gemeindegesetze und die meisten Geschäftsordnungen verlangen. Je Geschäft Ausgangslage, Erwägungen, Antrag, Beschluss und Abstimmung, am Schluss Beschlussübersicht und Pendenzenliste.

Kostenlos · Keine Anmeldung · Frei verwendbar und anpassbar

Was in ein Gemeinderatsprotokoll gehört

Kopf Behörde, Sitzungsnummer, Datum, Ort, Vorsitz, Anwesende, Entschuldigte, Protokollführung und Gäste zu einzelnen Traktanden.
Eröffnung Beschlussfähigkeit und Genehmigung der Traktandenliste, Genehmigung des letzten Protokolls.
Je Traktandum Ausgangslage, Erwägungen, Antrag, Beschluss, Abstimmung mit Ja, Nein, Enthaltung, Zuständigkeit und Frist. Damit ist jeder Entscheid später nachvollziehbar.
Mitteilungen Informationen ohne Beschluss, getrennt von den Geschäften.
Beschlussübersicht Alle Beschlüsse der Sitzung in einer Tabelle, Grundlage für Publikation und Vollzug.
Pendenzenliste Offene Aufträge mit Verantwortung, Termin und Status, fortlaufend über die Sitzungen.
Rechtsmittel und Publikation Welche Beschlüsse mit Rechtsmittelbelehrung eröffnet, welche publiziert und welche vertraulich behandelt werden.

So füllen Sie die Vorlage aus

01

Aus der Traktandenliste aufbauen

Jedes Geschäft aus der Einladung mit Ausgangslage und Antrag aus den Sitzungsunterlagen vorbereiten. In der Sitzung bleiben nur Erwägungen, Beschluss und Abstimmung zu ergänzen.

02

Beschlüsse präzise formulieren

Der Beschluss ist der Teil, der zählt: vollständiger Wortlaut, Abstimmungsergebnis, zuständige Stelle, Frist. Wortmeldungen nur, wenn ein Mitglied die Protokollierung verlangt.

03

Genehmigen, publizieren, vollziehen

Protokoll an der nächsten Sitzung genehmigen, Beschlüsse gemäss Öffentlichkeitsprinzip publizieren, Pendenzen in die nächste Sitzung übernehmen.

Rechtliches und Praxis

Die Protokollpflicht für Gemeindebehörden ergibt sich aus dem kantonalen Gemeindegesetz und der kommunalen Geschäftsordnung. Im Kanton Zürich etwa verlangt das Gemeindegesetz ein Protokoll über jede Sitzung mit den Beschlüssen und den wesentlichen Erwägungen; andere Kantone kennen vergleichbare Regeln. Verbindlich ist immer die eigene Geschäftsordnung, die Vorlage ist darauf angelegt, sich ihr anzupassen.

Beschlüsse des Gemeinderats sind Verfügungen oder Erlasse: Sie brauchen eine klare Formulierung, die Angabe der Rechtsgrundlage und, wo sie Einzelpersonen betreffen, eine Rechtsmittelbelehrung. Die Trennung von öffentlichen und vertraulichen Geschäften gehört ebenfalls ins Protokoll, weil das Öffentlichkeitsprinzip in den meisten Kantonen den Zugang zu Beschlüssen regelt.

Gemeinderatsprotokolle sind dauerhaft aufzubewahren und gelten als Archivgut. Eine durchsuchbare digitale Ablage erleichtert Auskunftsbegehren und die Arbeit neuer Behördenmitglieder erheblich.

Oder das Protokoll automatisch erstellen lassen

Vorlage ausfüllen heisst immer noch mitschreiben. Mit MINU-AI nehmen Sie die Sitzung auf, und die KI erstellt das Protokoll in genau diesem Aufbau: Traktanden, Beschlüsse, Pendenzen mit Verantwortlichen und Terminen, als Word oder PDF. Schweizerdeutsch wird verstanden, die Verarbeitung läuft in der EU, die Aufnahme wird danach gelöscht.

Gemeinderats-, Schulpflege- und Kommissionssitzungen aufnehmen, Beschlussprotokoll mit Traktanden erhalten.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Beschluss- und Verhandlungsprotokoll?

Das Beschlussprotokoll hält Antrag, Beschluss und Abstimmung fest, das Verhandlungsprotokoll zusätzlich den Gang der Diskussion. Für Gemeinderäte ist in der Regel ein Beschlussprotokoll mit den wesentlichen Erwägungen vorgeschrieben, die Vorlage ist darauf ausgelegt.

Wer darf das Protokoll einsehen?

Das richtet sich nach dem kantonalen Öffentlichkeitsgesetz und der Geschäftsordnung. Üblich ist die Publikation der Beschlüsse, während vertrauliche Geschäfte, etwa Personal- oder Sozialhilfefälle, nicht öffentlich sind. Die Vorlage sieht dafür einen eigenen Abschnitt vor.

Muss der Gemeinderat das Protokoll genehmigen?

Ja, meist an der folgenden Sitzung. Bis dahin gilt es als Entwurf. Beschlüsse, die sofort vollzogen werden müssen, werden in der Praxis als Protokollauszug vorab unterzeichnet.

Darf die Sitzung aufgenommen werden?

Zur Unterstützung der Protokollführung ja, wenn die Mitglieder informiert sind und die Geschäftsordnung es nicht ausschliesst. Die Aufnahme ist ein Hilfsmittel, das Protokoll bleibt das massgebende Dokument, und die Aufnahme wird danach gelöscht.

Geht das auch automatisch?

Ja. MINU-AI erstellt aus der Aufnahme ein Protokoll in dieser Struktur, je Traktandum mit Erwägungen und Beschluss, versteht Schweizerdeutsch und verarbeitet die Daten in der EU. Mehrere Schweizer Gemeinden arbeiten damit; 60 Minuten pro Monat sind gratis.

Weitere Vorlagen und Artikel

Nie mehr nach der Sitzung Protokoll schreiben.

Aufnehmen, hochladen, fertiges Protokoll erhalten. 60 Minuten pro Monat dauerhaft gratis, keine Kreditkarte.