Generalversammlung, Vorstandssitzung oder ausserordentliche GV: Diese Vorlage enthält alle Punkte, die ein Vereinsprotokoll nach Schweizer Vereinsrecht braucht, mit Tabellen für Beschlüsse, Wahlen und Pendenzen. Herunterladen, ausfüllen, ablegen.
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Kopfblock und Traktandenliste aus der Einladung übernehmen. Wer vorbereitet, schreibt in der Sitzung nur noch Beschlüsse und Zahlen mit.
Je Traktandum den Beschluss und das Abstimmungsergebnis eintragen. Wortmeldungen nur, wenn sie für den Beschluss wichtig sind: Ein Vereinsprotokoll ist ein Beschlussprotokoll, kein Wortprotokoll.
Pendenzenliste nachführen, Protokoll vom Vorsitz gegenlesen lassen, innert der statutarischen Frist an die Mitglieder verschicken und archivieren.
Das Schweizer Vereinsrecht (Art. 60 ff. ZGB) schreibt keine bestimmte Form des Protokolls vor, verlangt aber, dass Beschlüsse der Vereinsversammlung nachweisbar sind. In der Praxis verlangen Banken, Behörden und das Handelsregister ein unterzeichnetes Protokoll, etwa für Zeichnungsberechtigungen oder Statutenänderungen. Die Statuten vieler Vereine regeln zusätzlich Frist und Form der Zustellung.
Wichtig ist die Beschlussfähigkeit: Halten Sie fest, dass die Einladung fristgerecht erfolgt ist und wie viele Stimmberechtigte anwesend waren. Bei Wahlen und Statutenänderungen gehört das genaue Ergebnis ins Protokoll, bei Entlastung und Jahresrechnung der Verweis auf den Revisionsbericht.
Protokolle sind so lange aufzubewahren, wie der Verein besteht, Rechnungsunterlagen zehn Jahre. Eine digitale Ablage, in der sich Beschlüsse über Jahre hinweg durchsuchen lassen, spart dem nächsten Vorstand viel Zeit.
Vorlage ausfüllen heisst immer noch mitschreiben. Mit MINU-AI nehmen Sie die Sitzung auf, und die KI erstellt das Protokoll in genau diesem Aufbau: Traktanden, Beschlüsse, Pendenzen mit Verantwortlichen und Terminen, als Word oder PDF. Schweizerdeutsch wird verstanden, die Verarbeitung läuft in der EU, die Aufnahme wird danach gelöscht.
GV und Vorstandssitzung aufnehmen, Protokoll mit Traktanden, Beschlüssen und Pendenzen erhalten.
Das Gesetz verlangt keine Unterschrift, die meisten Statuten und praktisch alle Banken und Behörden aber schon. Üblich sind Vorsitz und Protokollführung. Die Vorlage enthält dafür einen Unterschriftenblock.
Für Vereine genügt ein Beschlussprotokoll: Traktandum, Antrag, Beschluss, Abstimmungsergebnis. Wortmeldungen werden nur festgehalten, wenn jemand dies ausdrücklich verlangt oder sie für den Beschluss wichtig sind.
Das regeln die Statuten. Üblich sind zwei bis vier Wochen nach der Versammlung, damit Einsprachen noch möglich sind. Vorstandsprotokolle gehen meist innert einer Woche an die Vorstandsmitglieder.
Ja, wenn die Anwesenden informiert sind und zustimmen; ein Hinweis zu Beginn genügt in der Regel. Die Aufnahme dient der Protokollführung und wird danach gelöscht.
Ja. Mit MINU-AI nehmen Sie die Versammlung auf, und die KI erstellt das Protokoll in genau dieser Struktur, auch aus Schweizerdeutsch. 60 Minuten pro Monat sind dauerhaft gratis.
Aufnehmen, hochladen, fertiges Protokoll erhalten. 60 Minuten pro Monat dauerhaft gratis, keine Kreditkarte.